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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1.

Definitionen Die mit großen Anfangsbuchstaben bezeichneten Definitionen haben in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung: Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Besucherbedingungen. Besucher: (I) jede natürliche Person, die die Gebäude und/oder Gelände von You Jump betritt, wie auch im Fall eines Minderjährigen, dessen Elternteil oder gesetzlichem Vertreter und/oder (II) jede natürliche oder juristische Person, die in irgendeiner Weise direkt oder indirekt einen Vertrag mit You Jump abschließt.

Gruppe: 2 (zwei) oder mehr Besucher, die You Jump in einem organisierten Verband besuchen.

You Jump GmbH: (I) Diejenige deutsche Tochtergesellschaft der Jump XL German Holding GmbH mit Sitz in Deutschland und eingetragen im Handelsregister bzw. (II)

derjenige Franchisenehmer der Marke You Jump in Deutschland, der den vom Besucher besuchten You Jump-Trampolinpark in Deutschland betreibt (You Jump-Filiale), wobei ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen der jeweiligen You Jump-Filiale und dem Besucher zustande kommt und sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag (wie nachstehend definiert) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich bei der jeweiligen You Jump-Filiale entstehen.

Vertrag: jeder Vertrag mit You Jump, auf dessen Grundlage You Jump gegenüber dem Besucher Dienstleistungen erbringt oder an ihn Produkte liefert.

Eintrittskarte: ein Ticket, das dem Besucher während der Öffnungszeiten Zutritt zu einem der You Jump-Trampolinparks verschafft.

Website: www.you-jump.de.

Artikel 2. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für (I) jeden Besuch bei einer You Jump Recklinghausen-Filiale und/oder (II) alle Rechtsverhältnisse zwischen You Jump Recklinghausen und dem Besucher, in jedem Fall einschließlich des Vertrags, und für alle Angebote und Offerten von You Jump Recklinghausen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden beim Reservieren einer Eintrittskarte über die Website von You Jump Recklinghausen dem Besucher zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt und sind gleichzeitig an der Kasse jeder You Jump Recklinghausen-Filiale erhältlich. Die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme des Angebots von You Jump Recklinghausen bzw. die Versendung des Reservierungsformulars über die Website von You Jump Recklinghausen durch den Besucher beinhaltet gleichzeitig die Bestätigung der Einbeziehung dieser beim Abschluss eines Vertrags oder bei einer Reservierung ausgehändigten bzw. zur Verfügung gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag und eine Zustimmungserklärung zu deren Inhalt.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden, und gelten nur für den betreffenden Vertrag. Mitarbeiter von You Jump Recklinghausen sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Besucher zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von den sonstigen Bestimmungen des Vertrags abweichen.

Wenn eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zum Vertrag steht, ist die Bestimmung im Vertrag ausschlaggebend. Im Fall eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Informationsmaterial, welches dem Besucher auf der Website und in den Filialen von You Jump Recklinghausen zur Verfügung steht, haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Besuchers wird durch You Jump Recklinghausen ausdrücklich abgelehnt.

Artikel 3. Angebote, Offerten, Zustandekommen von Verträgen

Alle Mitteilungen seitens You Jump oder auf andere Weise beschaffte Informationen, wie Öffnungszeiten und Tarife, sind unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich Änderungen.

You Jump übernimmt keine Haftung für eventuelle Fehler in den Ankündigungen, Angeboten, Mitteilungen von You Jump an die Besucher oder den auf andere Weise beschafften Informationen bzw. für Fehler, die beim Verkauf von Eintrittskarten durch Dritte gemacht werden.

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von You Jump durch den Besucher zustande, es sei denn, es handelt sich um einen Vertrag, der über die Website geschlossen wird; in diesem Fall kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem You Jump dem Besucher eine E-Mail Bestätigung zugeschickt hat.

Eine Eintrittskarte kann an der Kasse des betreffenden Trampolinparks erworben oder vorab über die Website reserviert werden. Eine Eintrittskarte wird durch das einfache Verstreichen des in der Eintrittskarte genannten Zeitpunkts ungültig. Eine Eintrittskarte ist personengebunden und gilt nur für die You Jump-Filiale, für die sie ausgestellt wurde. Angebote, Offerten und Verträge von You Jump dürfen ohne deren Zustimmung Dritten nicht zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

Dritte können aus Angeboten, Offerten und Verträgen von You Jump keine Rechte ableiten.

Artikel 4. Zutritt zu You Jump Recklinghausen-Trampolinparks

Der Besucher ist ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte berechtigt, den in der Eintrittskarte genannten You Jump-Trampolinpark zu betreten.

Kinder unter 6 Jahren dürfen den You Jump-Trampolinpark nur unter der Anleitung eines Erwachsenen und nur in bestimmten, von You Jump festgelegten Besuchszeiten (nachfolgend „Sonderbesuchszeiten") und nur nach Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis ihrer Eltern/gesetzlichen Vertreter besuchen.

Kinder zwischen 6 und 18 Jahren dürfen den You Jump-Trampolinpark ohne Erwachsenen besuchen, jedoch nur nach Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis ihrer Eltern/gesetzlichen Vertreter.

Eltern/Betreuer und andere Begleitpersonen sind jederzeit für das Verhalten der Minderjährigen, Personen oder Gruppe(n), die sie begleiten, verantwortlich und haftbar.

You Jump behält sich das Recht vor, Besucher im Falle einer bereits bestehenden Reservierung bei Vorliegen eines berechtigten Grundes und in allen sonstigen Fällen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen und wird dem zurück-gewiesenen Besucher in diesem Fall einen bereits bezahlten Eintrittspreis innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Zurückweisung zurückerstatten. Darüber hinaus haftet You Jump nicht für eventuelle Schäden, die sich aus dieser Zurückweisung direkt bzw. indirekt ergeben.

Artikel 5. Pflichten des Besuchers

Der Besucher ist verpflichtet, sich jederzeit an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften, die auf der Website, auf den Geländen und in den Gebäuden von You Jump einzusehen sind, und die Anweisungen und Instruktionen zu halten, die durch Mitarbeiter von You Jump und/oder andere von You Jump eingeschaltete Dritte erteilt werden.

Sofern ein Besucher den Eintrittspreis nicht bereits an You Jump bei Reservierung des Tickets bezahlt hat, muss der Besucher 15 Minuten vor Beginn der vereinbarten Aktivität bei der betreffenden You Jump-Filiale anwesend sein. Ist der Besucher oder eine Gruppe im Falle des Satzes 1 nicht oder nicht rechtzeitig anwesend, hat You Jump das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Besucher in diesem Fall auf den Zugang der Rücktrittserklärung verzichtet, und einen anderen Besucher an Stelle des nicht oder nicht rechtzeitig erschienenen Besuchers zuzulassen, außer wenn dies nach dem Ermessen von You Jump in Anbetracht der Dauer der Verzögerung nicht angemessen ist.

In jedem Fall hat der nicht oder nicht rechtzeitig erschienene Besucher oder die nicht oder nicht rechtzeitig erschienene Gruppe auch bei einem vorab entrichteten Eintrittspreis keinen Anspruch auf Verlängerung der Aktivität oder auf das Nachholen derselben zu einem anderen Zeitpunkt.

Der Besucher ist verpflichtet, vor Beginn der Aktivitäten im Trampolinpark die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften zur Kenntnis zu nehmen, die auf der Website, auf den Geländen und in den Gebäuden von You Jump einzusehen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Hausordnung und Sicherheitsvorschriften dem Besucher vor Beginn der Aktivitäten im Trampolinpark bekannt sind.

Wenn sich der Besucher nach dem Urteil von You Jump (eines You Jump-Mitarbeiters) in irgendeiner Weise im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung und den Sicherheitsvorschriften und/oder den (gängigen) Anweisungen und Instruktionen von You Jump-Mitarbeitern und/oder anderen, von You Jump eingeschalteten Dritten verhält, kann dem Besucher der (weitere) Zutritt zu der You Jump-Filiale verweigert werden. You Jump ist dann nicht zur Schadensersatzleistung und/oder zur Erstattung des Betrags verpflichtet, den der Besucher für seine Eintrittskarte, sei es über einen Dritten oder auf andere Weise, gezahlt hat.

Wenn der Besucher Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung und Sicherheitsvorschriften und/oder durch Mitarbeiter erteilte Anweisungen und Instruktionen und/oder diejenigen anderer, von You Jump eingeschalteter Dritter wiederholt nicht, nicht vollständig oder nicht sofort befolgt bzw. diese übertritt, kann You Jump dem Besucher den Zutritt zu der (den) You Jump-Filiale(n) für eine bestimmte Zeit verweigern.

Die Teilnahme an Aktivitäten auf dem Trampolin ist nur Besuchern erlaubt, die über eine gute Gesundheit verfügen. Der Besucher erklärt nach bestem Wissen, dass er gesund ist, sich in guter körperlicher Verfassung befindet und auch kein anderer Hinderungsgrund für eine sichere Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Trampolin besteht (dabei ist zu denken an einen psychischen / mentalen Zustand oder zum Beispiel eine Schwangerschaft, die einer sicheren Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Trampolin entgegenstehen könnten). Bei Zweifel über eine Teilnahme an den Aktivitäten ist der Besucher selbst dafür verantwortlich, darauf zu verzichten.

Es ist dem Besucher nicht erlaubt, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten an Aktivitäten im Trampolinpark teilzunehmen.

Es ist dem Besucher nicht erlaubt, eigene Speisen oder Getränke mitzubringen und in den Gebäuden von You Jump zu sich zu nehmen.

Im Fall der Zerstörung, Beschädigung, Beseitigung, Unterschlagung oder des Diebstahls von Sachen durch den Besucher ist You Jump berechtigt, (a) dem Besucher den Zutritt zum Gelände zu verwehren, (b) dem Besucher für eine bestimmte Zeit ein Zutrittsverbot für ein oder mehrere Gelände aufzuerlegen, (c) bei der Polizei Anzeige zu erstatten, (d) den Besucher für den erlittenen Schaden haftbar zu machen, unter anderem, jedoch ohne einschränkenden Charakter, durch erlittenen Verlust und entgangenen Gewinn.

Artikel 6. Reservierung von Eintrittskarten

Eintrittskarten können im Voraus persönlich am Schalter oder die Website reserviert werden. Eine Reservierung über die Website gilt als erfolgt, wenn der Besucher das Reservierungsformular ausgefüllt und durch Anklicken der Bestätigungsschaltfläche auf der Website elektronisch an You Jump verschickt hat. You Jump kann mit einer Reservierung nähere Bedingungen verknüpfen.

Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots von You Jump zustande.

Die Bezahlung bestellter Dienstleistungen oder Produkte hat mithilfe der Zahlungsmöglichkeiten zu erfolgen, die von You Jump von Zeit zu Zeit angeboten werden.

Gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Artikel 7. Zahlung

You Jump liefert keine Produkte bzw. erbringt keine Dienstleistungen auf Rechnung. Die Zahlung erfolgt spätestens vor dem Betreten des betreffenden You Jump-Trampolinparks durch den Besucher.

Der Besucher muss unmittelbar bei Bezahlung der Rechnung bzw. des Kassenzettels eine eventuelle Geldrückgabe auf Richtigkeit kontrollieren. Wenn der Besucher nicht unverzüglich reklamiert, ist You Jump nicht verpflichtet, die Reklamation zu einem späteren Zeitpunkt noch zu berücksichtigen. Jedes Forderungsrecht des Besuchers erlischt, wenn die unrichtige Geldrückgabe nicht unverzüglich reklamiert wurde.

In allen Fällen, in denen die Parteien eine andere Zahlungsweise als Barzahlung vereinbart haben, hat die Zahlung der You Jump durch den Besucher geschuldeten Beträge innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu erfolgen, spätestens jedoch vor Betreten des betreffenden Geländes von You Jump durch den Besucher. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Auf- und Verrechnung, Einbehaltung oder Aussetzung; hiervon unberührt bleibt des Recht des Besuchers mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufzurechnen bzw. die Geltendmachung eines auf demselben Vertragsverhältnis beruhendes Zurückbehaltungsrechts durch den Besucher.

Wenn ein Besucher nicht innerhalb der in Artikel 7, Absatz 3 genannten Frist bezahlt hat, kommt der Besucher sofort in Verzug und ist You Jump ohne weitere Mahnung und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ab dem Verzugseintritt berechtigt, die gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen, und ist der Besucher verpflichtet, die You Jump tatsächlich entstandenen zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso)Kosten zu erstatten.

Außer den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag ausdrücklich geregelten Fällen ist You Jump nicht zur Erstattung des Eintrittspreises für eine nicht benutzte Eintrittskarte verpflichtet.

Artikel 8. Stornierung

You Jump liefert keine Produkte bzw. erbringt keine Dienstleistungen auf Rechnung. Die Zahlung erfolgt spätestens vor dem Betreten des betreffenden You Jump-Trampolinparks durch den Besucher.

Der Besucher muss unmittelbar bei Bezahlung der Rechnung bzw. des Kassenzettels eine eventuelle Geldrückgabe auf Richtigkeit kontrollieren. Wenn der Besucher nicht unverzüglich reklamiert, ist You Jump nicht verpflichtet, die Reklamation zu einem späteren Zeitpunkt noch zu berücksichtigen. Jedes Forderungsrecht des Besuchers erlischt, wenn die unrichtige Geldrückgabe nicht unverzüglich reklamiert wurde.

In allen Fällen, in denen die Parteien eine andere Zahlungsweise als Barzahlung vereinbart haben, hat die Zahlung der You Jump durch den Besucher geschuldeten Beträge innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu erfolgen, spätestens jedoch vor Betreten des betreffenden Geländes von You Jump durch den Besucher. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Auf- und Verrechnung, Einbehaltung oder Aussetzung; hiervon unberührt bleibt des Recht des Besuchers mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufzurechnen bzw. die Geltendmachung eines auf demselben Vertragsverhältnis beruhendes Zurückbehaltungsrechts durch den Besucher.

Wenn ein Besucher nicht innerhalb der in Artikel 7, Absatz 3 genannten Frist bezahlt hat, kommt der Besucher sofort in Verzug und ist You Jump ohne weitere Mahnung und unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ab dem Verzugseintritt berechtigt, die gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen, und ist der Besucher verpflichtet, die You Jump tatsächlich entstandenen zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso)Kosten zu erstatten.

Außer den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag ausdrücklich geregelten Fällen ist You Jump nicht zur Erstattung des Eintrittspreises für eine nicht benutzte Eintrittskarte verpflichtet.

Artikel 9. Haftung seitens You Jump und seitens des Besuchers

Das Betreten der Gebäude und der Gelände von You Jump und die Teilnahme an Aktivitäten auf dem Trampolin gehen auf Rechnung und Gefahr des Besuchers. Der Besucher versteht und akzeptiert, dass das Betreten der Gebäude und Gelände von You Jump und die Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Trampolin Gesundheitsrisiken mit sich bringt und dass dadurch Sachbeschädigungen und ernste Körperverletzungen verursacht werden können.

You Jump haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von You Jump.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Besuchers, die gleich aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung des Trampolinparks von You Jump entstehen, ausgeschlossen, sofern und soweit in Ziffer 4 nichts Abweichendes geregelt ist.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch You Jump oder deren Erfüllungsgehilfen, wobei im Falle der lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht die Haftung von You Jump auf den bei Abschluss des Vertrages vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Die Haftung von You Jump für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Besucher haftet für alle Schäden, die You Jump in Verbindung mit einem Versäumnis und/oder unrechtmäßigen Handlung (einschließlich der Verletzung der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften und/oder der Nichtbefolgung angemessener Anweisungen durch Mitarbeiter von You Jump oder von You Jump eingeschalteter Dritter) des Besuchers oder der Besucher, die den Besucher begleiten bzw. die You Jump unter seiner Aufsicht besuchen, entstehen.

Artikel 10. Regelung von Reklamationen

Im Fall von Reklamationen ist der Besucher verpflichtet, seine Reklamation unverzüglich oder, falls dies angemessener Weise nicht möglich ist, spätestens innerhalb 7 Tagen nach dem Verlassen der You Jump-Filiale dem Leiter der betreffenden You Jump-Filiale zu melden.

Der Besucher und der Leiter der You Jump-Filiale werden versuchen, aufgrund der Reklamation in beiderseitiger Absprache eine Lösung für die Reklamation zu finden. Gelingt dies den Parteien nicht, kann der Besucher die Reklamation innerhalb 14 Tagen nach seinem Besuch bei You Jump bei der Geschäftsleitung von You Jump einreichen.

Artikel 11. Höhere Gewalt

You Jump ist nicht zur Einhaltung irgendeiner Verpflichtung aufgrund des Vertrags verpflichtet, wenn und solange You Jump daran durch einen Umstand gehindert wird, der nach dem Gesetz, nach einem Rechtsakt oder nach allgemein gültigen Standards nicht You Jump zugerechnet werden kann. Gleichzeitig sind unter höherer Gewalt bei You Jump zu verstehen: Arbeitsniederlegung im Betrieb von You Jump und besondere Umstände oder Unglücksfälle, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unvertretbar machen (einschließlich technischer Störungen).

Mit Ausnahme des Anspruchs des Besuchers auf (anteilige) Rückerstattung der Vergütung für solche vertragliche Leistungen, die auf Grund von höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig durch You Jump erbracht werden können, kann der Besucher keinen Ersatz von ihm infolge der höheren Gewalt entstandenen Schäden von You Jump verlangen.

Artikel 12. Sonstige Bestimmungen

Vertragsänderungen sind erst wirksam, nachdem diese durch You Jump schriftlich niedergelegt und vom Besucher schriftlich bestätigt wurden.

Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht unbeschadet der eventuellen Anwendbarkeit anderer (vertraglicher) Bedingungen und/oder Regelungen von You Jump.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags infolge einer gesetzlichen Vorschrift, eines Gerichtsurteils bzw. auf andere Weise ganz oder teilweise nichtig und/oder ungültig und/oder nicht erzwingbar sein, bleibt dies ohne Folgen für die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des betreffenden Vertrags.

Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 12, Absatz 3 werden die Parteien in Verhandlungen eintreten, um neue Bestimmungen anstelle der nichtigen bzw. hinfällig gewordenen Bestimmungen zu vereinbaren. Dabei wird so weit wie möglich an den Zweck und den Geltungsbereich der nichtigen bzw. hinfällig gewordenen Bestimmungen angeknüpft.

You Jump behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dann Vertragsbestandteil, wenn der Besucher diesen nicht innerhalb einer von You Jump gesetzten angemessenen Frist widerspricht und wenn You Jump den Besucher bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweist.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.

Sofern der Besucher Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag der Sitz der jeweiligen You Jump-Filiale, die Vertragspartner des Besuchers ist. You Jump ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- und Geschäftssitz zu verklagen.

Informationspflicht gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 13 VSBG): You Jump ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.