Artikel 5. Pflichten des Besuchers
Der Besucher ist verpflichtet, sich jederzeit an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften, die auf der Website, auf den Geländen und in den Gebäuden von You Jump einzusehen sind, und die Anweisungen und Instruktionen zu halten, die durch Mitarbeiter von You Jump und/oder andere von You Jump eingeschaltete Dritte erteilt werden.
Sofern ein Besucher den Eintrittspreis nicht bereits an You Jump bei Reservierung des Tickets bezahlt hat, muss der Besucher 15 Minuten vor Beginn der vereinbarten Aktivität bei der betreffenden You Jump-Filiale anwesend sein. Ist der Besucher oder eine Gruppe im Falle des Satzes 1 nicht oder nicht rechtzeitig anwesend, hat You Jump das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Besucher in diesem Fall auf den Zugang der Rücktrittserklärung verzichtet, und einen anderen Besucher an Stelle des nicht oder nicht rechtzeitig erschienenen Besuchers zuzulassen, außer wenn dies nach dem Ermessen von You Jump in Anbetracht der Dauer der Verzögerung nicht angemessen ist.
In jedem Fall hat der nicht oder nicht rechtzeitig erschienene Besucher oder die nicht oder nicht rechtzeitig erschienene Gruppe auch bei einem vorab entrichteten Eintrittspreis keinen Anspruch auf Verlängerung der Aktivität oder auf das Nachholen derselben zu einem anderen Zeitpunkt.
Der Besucher ist verpflichtet, vor Beginn der Aktivitäten im Trampolinpark die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften zur Kenntnis zu nehmen, die auf der Website, auf den Geländen und in den Gebäuden von You Jump einzusehen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Hausordnung und Sicherheitsvorschriften dem Besucher vor Beginn der Aktivitäten im Trampolinpark bekannt sind.
Wenn sich der Besucher nach dem Urteil von You Jump (eines You Jump-Mitarbeiters) in irgendeiner Weise im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung und den Sicherheitsvorschriften und/oder den (gängigen) Anweisungen und Instruktionen von You Jump-Mitarbeitern und/oder anderen, von You Jump eingeschalteten Dritten verhält, kann dem Besucher der (weitere) Zutritt zu der You Jump-Filiale verweigert werden. You Jump ist dann nicht zur Schadensersatzleistung und/oder zur Erstattung des Betrags verpflichtet, den der Besucher für seine Eintrittskarte, sei es über einen Dritten oder auf andere Weise, gezahlt hat.
Wenn der Besucher Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung und Sicherheitsvorschriften und/oder durch Mitarbeiter erteilte Anweisungen und Instruktionen und/oder diejenigen anderer, von You Jump eingeschalteter Dritter wiederholt nicht, nicht vollständig oder nicht sofort befolgt bzw. diese übertritt, kann You Jump dem Besucher den Zutritt zu der (den) You Jump-Filiale(n) für eine bestimmte Zeit verweigern.
Die Teilnahme an Aktivitäten auf dem Trampolin ist nur Besuchern erlaubt, die über eine gute Gesundheit verfügen. Der Besucher erklärt nach bestem Wissen, dass er gesund ist, sich in guter körperlicher Verfassung befindet und auch kein anderer Hinderungsgrund für eine sichere Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Trampolin besteht (dabei ist zu denken an einen psychischen / mentalen Zustand oder zum Beispiel eine Schwangerschaft, die einer sicheren Teilnahme an den Aktivitäten auf dem Trampolin entgegenstehen könnten). Bei Zweifel über eine Teilnahme an den Aktivitäten ist der Besucher selbst dafür verantwortlich, darauf zu verzichten.
Es ist dem Besucher nicht erlaubt, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten an Aktivitäten im Trampolinpark teilzunehmen.
Es ist dem Besucher nicht erlaubt, eigene Speisen oder Getränke mitzubringen und in den Gebäuden von You Jump zu sich zu nehmen.
Im Fall der Zerstörung, Beschädigung, Beseitigung, Unterschlagung oder des Diebstahls von Sachen durch den Besucher ist You Jump berechtigt, (a) dem Besucher den Zutritt zum Gelände zu verwehren, (b) dem Besucher für eine bestimmte Zeit ein Zutrittsverbot für ein oder mehrere Gelände aufzuerlegen, (c) bei der Polizei Anzeige zu erstatten, (d) den Besucher für den erlittenen Schaden haftbar zu machen, unter anderem, jedoch ohne einschränkenden Charakter, durch erlittenen Verlust und entgangenen Gewinn.